AGB Wartungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wartungs-Verträge von Peterhans Handwerkercenter AG
Laufzeit
Der Wartungsvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er ist mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende der Vertragszeit kündbar. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate. Als Vertragsbeginn gilt das eingetragene Datum der unterzeichneten Offerte / des unterzeichneten Wartungsvertrags.
Änderungen von Eigentumsverhältnissen und Nutzungsrechten sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Rechtsnachfolger zu übertragen.
Wartungsgegenstand
Peterhans Handwerkercenter übernimmt die Wartung am genannten Standort der Anlage und führt die Wartung der aufgelisteten Komponenten gemäss Wartungsvertrag durch. Diese Wartung wird jährlich durch geschultes und autorisierte Fachpersonal durchgeführt. Zwecks Wartung gewährt der Kunde den Mitarbeitenden von Peterhans Handwerkercenter freien und ungehinderten Zugang zur Anlage. Die Anlagen sollte sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der jährlichen Wartung in einem abnahme- und wartungsfähigen Zustand befinden. Die Verrechnung erfolgt nach Ausführung der Wartung. Die Wartungskosten können jährlich der allgemeinen Teuerung angepasst werden. Änderungen der Wartungskosten werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
Wartungstermine
Termine und Zeiten sind vorgängig in gegenseitiger Absprache zu vereinbaren. Die Wartungsarbeiten werden zu den normalen Tageszeiten (7.00 – 12.00 / 13.00 – 17.00) an Werktagen (Montag bis Freitag) durchgeführt. Müssen die Arbeiten ausserhalb dieser Zeit ausgeführt werden, so werden die anfallenden Mehrkosten gesondert verrechnet.
Reparaturen
Natürlicher Verschleiss sowie Fehlmanipulation durch Kunden, Benutzer oder Drittpersonen sind nicht durch die Wartungskosten gedeckt. Die benötigten Aufwände werden separat aufgelistet und der verantwortlichen Kontaktperson des Kunden vorgelegt und in Rechnung gestellt. Ersatzmaterial und Arbeitsaufwand werden gemäss Aufwand/Rapport separat in Rechnung gestellt. Fehler, Mängel oder Funktionsstörungen sollten dem Wartungs-Unternehmen unverzüglich mitgeteilt werden.
Haftung
Peterhans Handwerkercenter AG haftet für die ordnungsgemässe Ausführung. Darüber hinausgehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Auftraggebers werden wegbedungen. Insbesondere wird bei fehlendem Verschulden oder leichter Fahrlässigkeit keine Haftung übernommen.
Vertragsbestimmungen
Erfüllungsort für die Serviceleistung ist der im Vertrag vereinbarte Wartungsort, für die Zahlung der von Peterhans Handwerkercenter AG. Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das ordentliche Gericht am Sitz von Peterhans Handwerkercenter AG zuständig. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ungültig sein oder ungültig werden, so sind die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese, sowie sämtliche Sicherheitsblätter, sind auf www.peterhans-hwz.ch einsehbar. Bei Widersprüchen zwischen dem Wartungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht der Wartungsvertrag vor.
Zusatzbedingungen zu Peterhans Wartungs-Verträgen für den Bereich elektronische Schliess-Systeme SST
Systeme
- mechatronische und elektronische Schliessanlagen
- Zutrittskontrollsysteme
Wartungsumfang
- Batterieaustausch inkl. Batterien
- allgemeine Funktionskontrollen
- allgemeiner Zustand überprüfen
- Kontrolle auf Gewalteinwirkungen
Zusatzbedingungen zu Peterhans Wartungs-Verträgen für den Bereich Rauch- und Wärmeabzugsanlage RWA
Systeme
- automatische Tür/-Fensteranlagen (RWA/-Lüftung)
Wartungsumfang
- Überprüfung (Sichtkontrolle) unter Beachtung der Richtlinien für kraftbetätigte Fenster und Türen
- Kontrolle sämtlicher Sicherheits- und Steuereinrichtungen der Türanlage
- Alle mechanisch / pneumatisch / elektrisch beanspruchten Teile der Verriegelung und der Antriebseinheiten. Davon ausgenommen sind alle zur Steuerung gehörenden Teile sowie defekte Sicherungen und Elektrozuleitungen
- Bereitstellen und Führen der Prüfunterlagen
- Inspektion und Funktionskontrolle
- Justierarbeiten und schmieren sämtlicher beweglicher Teile
- Prüfung auf ordnungsgemässe Arbeitsweise und störungsfreies Zusammenwirken aller Bauteile
- Empfehlung von Vorsorgereparaturen
- Wenn nötig erfolgt die Wartung koordiniert mit Metallbauer, Steuerungslieferant oder Hauswart.
Pflichten des Auftraggebers
- Bei Störungen ist sicherzustellen, dass die Anlage sofort stillgelegt wird.
- Anlageteile die höher als 3.00m installiert sind, muss der Betreiber die Zugänglichkeit gewährleisten.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages alle Arbeiten an der Anlage nur durch die Peterhans Handwerkercenter AG oder deren Beauftragte durchführen zu lassen, damit die Betriebssicherheit der Anlage gewährleistet ist.
Zusatzbedingungen zu Peterhans Wartungs-Verträgen für den Bereich Drehflügelantriebe DFA
Systeme
- automatische Drehflügelanlage
Wartungsumfang
- Überprüfung aller sicherheitsrelevanten Teile unter Beachtung der Richtlinien für kraftbetätigte Türen
- Funktionskontrolle von Sicherheitssensoren, Bewegungsmelder, Bedienungselemente und Verschlusstechnik
- Prüfung auf ordnungsgemässe Arbeitsweise und störungsfreies Zusammenwirken aller Bauteile
Zusatzbedingungen zu Peterhans Wartungs-Verträge für den Bereich RMZ
Systeme
- Feststellanlagen
Wartungsumfang
- Die funktionsrelevanten Bestandteile der Feststellanlage reinigen, wenn deren Verschmutzung zur Beeinträchtigung führen kann.
- Vorbeugend Bestandteile der Feststellanlage nach Herstellerangaben austauschen (z. B. Brandmelder, Akkus oder Batterien).
- Die Rauchmeldeeinheit und vorhandene Deckenmelder gemäß DIN 14677 austauschen.
- Prüfen, ob die Feststellanlage bei Brandsimulation (Prüfspray) eines Rauchmelders auslöst.
- Die Schließfunktion des Türschliessers prüfen und den Türschliesser gegebenenfalls einstellen.
- Die Tür muss aus jedem Öffnungswinkel kontrolliert schließen.
- Die Schliessgeschwindigkeit muss so eingestellt sein, dass die Tür im Bereich 90°–0° in 3–7 Sekunden geschlossen wird.
- Die Gesamtschliesszeit darf 30 Sekunden nicht überschreiten.
- Wenn ein Schliessfolgeregler verbaut ist, prüfen, ob die Schliessfolgeregelung korrekt eingestellt ist, der Standflügel muss vor dem Gangflügel schliessen.
- Gegebenenfalls die Schliessfolge einstellen.
- Bei Störungen oder Einschränkungen der Funktionsfähigkeit den Betreiber informieren.
Pflichten des Auftraggebers
- Die Prüfungen der monatlichen Wartung durchführen.
- Der Betreiber ist verpflichtet, unverzüglich Störungsbehebungsmaßnahmen zur Herstellung des Sollzustandes der Feststellanlage einzuleiten und sicherzustellen.
- Anlageteile die höher als 3.00m installiert sind, muss der Betreiber die Zugänglichkeit gewährleisten.
Peterhans Handwerkercenter AG
Ausgabe 03/2023